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Gewerbeämter in Deutschland

Auf unserer Website finden Sie einen umfassende Überblick über KontaktdatenAdressenÖffnungszeiten und weitere Informationen aller Gewerbeämter in Deutschland. Die Suche nach Ihrem zuständigen Gewerbeamt soll Ihnen hiermit erleichtert werden.

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Was ist das Gewerbeamt?

Als Gewerbe ist im Grunde jede selbstständig ausgeführte Arbeit mit der Absicht der Geldgewinnung. Es existieren zahlreiche verschiedene Gewerbe. Man unterteilt hier zwischen dem freien Gewerbe, dem selbstständigen Gewerbe und dem reglementierten Gewerbe. Während freie Gewerbe lediglich einer Anmeldung bedürfen, ist für das reglementierte Gewerbe zumindest ein Fähigkeitsnachweis in Form eines Gewerbescheins notwendig. Im Falle eines Handwerkers dient beispielsweise der Meisterbrief als Befähigungsnachweis.

Das Gewerbeamt ist der zuständige Ansprechpartner bezüglich Fragen rund um die Gewerbeanmeldung und Gesetzeslage. Hier erfolgt letztlich die Eintragung des Gewerbes im entsprechenden Gewerberegister. Gründer können sich hier über die notwendigen Voraussetzungen informieren. In der Regel ist das Gewerbeamt an das Rathaus oder ein Bürgerzentrum gekoppelt. Teilweise übernehmen Ordnungsämter die Aufgaben der Gewerbeämter.

Die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde dient als Startschuss für die eigene Selbstständigkeit. In Deutschland regelt die Gewerbeordnung die genauen Abläufe und Strukturen. Da hierzulande die Gewerbefreiheit herrscht, hat jeder das Recht und die Möglichkeit auf die Anmeldung eines Gewerbes, insofern keine entsprechenden Sonderregelungen gelten.

Gewerbeamt – Aufgaben und Zuständigkeit

Die Aufgaben des Gewerbeamtes sind vielfältig und reichen weit über die einfache Bearbeitung von Anmeldungsanträgen. Zu den Funktionen und Pflichten der Institution gehören:

  • Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen
  • Bereitstellung von Informationen zur Gewerbeordnung
  • Tätigkeit als Beratungsdienststelle
  • Ausstellung von Dokumenten
  • Abmeldung eines Gewerbes
  • Erstellung einer Reisegewerbekarte
  • Verfolgung von gewerbstechnischen Ordnungswidrigkeiten
  • Übermittlung von steuerlich relevanten Daten
  • Erteilung von Auskünften des Gewerberegisters

Grob gesagt ist das Gewerbeamt sehr vielschichtig aufgebaut und besitzt eine elementare Rolle im System. Neben der Erhaltung der geltenden Gewerbeordnung hat das Amt eine beratende Funktion inne. Ebenfalls erfolgt die Ausstellung von diversen Erlaubnisdokumenten. Bei der Einsicht in das Gewerbsregister gibt es einige Einschränkungen.

Grundsätzlich ist das Register nicht öffentlich einsichtig. Die Einsicht wird erst gewährt, wenn ein begründetes rechtliches Interesse besteht. Geregelt wird diese Ordnung im Paragraph 14 der Gewerbeordnung. Um eine Einsicht können sowohl öffentliche als auch private Stellen bitten. Generell ist das Amt auch dazu befugt, die Anmeldung eines Gewerbes abzulehnen. Eine solche Ablehnung ist etwa dann der Fall, wenn diverse Zweifel an der Rechtmäßigkeit beziehungsweise der Bonität oder Legalität des Interessenten besteht.

Hinweis: Obwohl der Schluss naheliegt, ist das Gewerbeamt nicht der Ansprechpartner für steuerlich relevante Angelegenheiten. Die Gewerbesteuer ist dementsprechend nicht an diese Behörde auszuzahlen. Der korrekte Ansprechpartner ist in diesem Fall das Finanzamt. Hier gehen sämtliche Informationen zur Steuererklärung ein.

Nach erfolgreicher Ermittlung sämtlicher Daten im Prozess der Anmeldung leitet das Gewebeamt zusätzlich sämtliche Daten an verschiedene Behörden weiter. Der Antragsteller hat keine weiteren Schritte vorzunehmen. Zu den entsprechenden Behörden gehören so:

  • Das Finanzamt
  • Das Handelsregistergericht
  • Das statistische Landesamt
  • Die Handwerkskammer
  • Die Berufsgenossenschaft
  • Die IHK

Welches Gewerbeamt ist für mich zuständig?

Welches Gewerbeamt letztlich für einen Gewerbetreibenden zuständig ist, ergibt sich aus dem Ort der Gewerbsausübung. Das entsprechende Amt ist für die Ausstellung eines Gewerbescheins zuständig. Letztlich entscheidet nicht der Ort des Anmeldenden, sondern der Ort, an welchem sich der Hauptsitz des spezifischen Gewerbes befindet. Welches Amt innerhalb einer Stadt letztlich für die Registrierung zuständig ist, unterscheidet sich je nach Ort. In der Regel ist entweder das Rathaus, das Bürgerzentrum, das Ordnungsamt oder ein im Ort befindliches Gewerbeamt hierfür zuständig. Abhängig vom digitalen Fortschritt einer entsprechenden Stadt ist teilweise sogar die Anmeldung per Onlineantrag möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach gewünschtem Gewerbe sind verschiedene Unterlagen zur Anmeldung notwendig. Je schneller die erforderlichen Unterlagen dem zuständigen Amt in den Händen liegen, desto rascher erfolgt die Bearbeitung des Antrags. In jedem Fall muss das Formular zur Gewerbeanmeldung korrekt und vollständig ausgefüllt vorliegen. Zur Identifikation der eigenen Person ist ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass ausreichend. Bei der Anmeldung wird eine gewisse Gebühr fällig. Die Zahlung dieser Gebühr ist direkt bei Antragstellung fällig und ist bar zu entrichten.

Nicht in jedem Fall verläuft die Gewerbsanmeldung derart unkompliziert. Insbesondere in der Kategorie der erlaubnispflichtigen Gewerbe ist die Nachreichung weiterer Unterlagen elementar für die Erteilung des Gewerbescheins. Je nach Gewerbe benötigt das Gewerbeamt wahlweise folgende Unterlagen:

  • Gaststättenerlaubnis
  • Maklererlaubnis
  • Eintrag in der Handwerksrolle
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Handelsregisterauszug
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Ob und welche Art von zusätzlichen Dokumenten notwendig sind, erfahren Interessenten auf Nachfrage bei der IHK oder zuständigen Gewerbeamt.

Wie viel kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung hängen davon ab, wie Sie Ihr Unternehmen anmelden. Die Gebühren für ein Gewerbe anmelden sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Die kosten variieren jedoch zwischen 10 und 65 Euro. Je nach Art des Unternehmens können die Registrierungsanforderungen variieren. In der Regel müssen Unternehmen einen Gewerbeschein, ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

Unterschiede zwischen den Bundesländer

Grundsätzlich unterscheiden sich die Regularien zwischen den einzelnen Bundesländern nicht erheblich. Dennoch sind die einzelnen Gewerbeämter dem entsprechenden Länderrecht unterworfen. Bei der Gewerbeanmeldung kann es kleinere Unterschiede bei der Handhabung geben. So ist beispielsweise in einigen Bundesländern die Registrierung über ein Online-Formular durchaus möglich, während andere Bundesländer das persönliche Erscheinen voraussetzen. Ebenfalls herrschen unterschiede in der Definition. So besitzen einige Länder keine spezifische Behörde zur Gewerbeanmeldung. Hier übernimmt das Ordnungsamt sämtliche Tätigkeiten. In Hamburg beispielsweise ist hierfür die Handelskammer zuständig.

Wie kann man einen Termin beim Gewerbeamt vereinbaren?

Ein Termin lässt sich problemlos per E-Mail oder per Kontaktformular ausmachen. Je nach Stadt ist die Anmeldung auch telefonisch über das normale Bürgertelefon möglich.

Übrigens: Wenn Sie sich selbständig machen wollen um Ihr eigenes Unternehmen zu gründen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Erstens ist es wichtig, eine gute Geschäftsidee zu haben. Sie müssen die Branche festlegen, welche Art von Produkt oder Dienstleistung Sie anbieten wollen, und sich überlegen, wie Sie Ihr Unternehmen vermarkten wollen. Zweitens brauchen Sie ein Startkapital, um loszulegen. Sie brauchen Geld für Dinge wie Räumlichkeiten, Ausrüstung, Werbung und andere Kosten, die mit der Gründung eines Unternehmens verbunden sind.