Hier finden Sie Kontaktinformationen, Adressen und Öffnungszeiten der Gewerbeämter – in Hamburg.
Übersicht aller Gewerbeämter in Hamburg
Bitte Wählen Sie aus der Liste das Gewerbeamt aus, welches Ihrem Wohnort am nächsten liegt.
- Gewerbeamt Hamburg-Altona
- Gewerbeamt Hamburg-Bergedorf
- Gewerbeamt Hamburg-Eimsbüttel
- Gewerbeamt Hamburg-Mitte
- Gewerbeamt Hamburg-Nord
- Gewerbeamt Hamburg-Wandsbek
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen
Gewerbeämter Hamburg – Aufgaben und Zuständigkeit
Die Aufgaben des Gewerbeamtes sind vielfältig und gehen weit über die einfache Bearbeitung von Eintragungsanträgen hinaus. Zu den Aufgaben und Pflichten gehören:
- Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen
- Bereitstellung von Informationen zur Gewerbeordnung
- Tätigkeit als Beratungsdienststelle
- Ausstellung von Dokumenten
- Abmeldung eines Gewerbes
- Erstellung einer Reisegewerbekarte
- Verfolgung von gewerbstechnischen Ordnungswidrigkeiten
- Übermittlung von steuerlich relevanten Daten
- Erteilung von Auskünften des Gewerberegisters
Grundsätzlich ist das Gewerbeamt sehr komplex aufgebaut und spielt eine grundlegende Rolle im System. Neben der Aufrechterhaltung der geltenden Gewerbeordnung hat die Geschäftsstelle eine beratende Funktion. Außerdem werden verschiedene Zulassungsdokumente ausgestellt. Der Zugang zum Handelsregister unterliegt bestimmten Beschränkungen.
Das Register ist grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich. Der Zugriff wird nur bei berechtigtem rechtlichen Interesse gewährt. Diese Reihenfolge ist in § 14 der Gewerbeordnung geregelt. Sowohl öffentliche als auch private Stellen können eine Inspektion beantragen. Die Geschäftsstelle ist grundsätzlich auch befugt, die Eintragung der Gesellschaft abzulehnen. Eine solche Ablehnung ist beispielsweise der Fall, wenn verschiedene Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Zahlungsfähigkeit oder Rechtmäßigkeit des Interessenten bestehen.
Welche Unterlagen benötigt das Gewerbeamt?
Je nach angestrebtem Beruf sind unterschiedliche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich. Je früher die erforderlichen Unterlagen der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellt werden, desto schneller wird der Antrag bearbeitet. Je nach Gewerbe benötigt das Gewerbeamt folgende Unterlagen:
- Gaststättenerlaubnis
- Maklererlaubnis
- Eintrag in der Handwerksrolle
- Ärztliche Bescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Polizeiliches Führungszeugnis
Welche Gebühren erhebt das Gewerbeamt?
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung hängen davon ab, wie Sie Ihr Gewerbe anmelden. Die Kosten für die Gewerbeerlaubnis sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Allerdings variieren die Gebühren zwischen 10 und 65 Euro. Je nach Art des Unternehmens können die Registrierungsanforderungen variieren. Gewerbetreibende müssen in der Regel eine Gewerbeerlaubnis, einen Strafregisterauszug und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.