Zum Inhalt springen
Startseite » Gewerbe anmelden

Gewerbe anmelden

Die Anmeldung eines Gewerbes ist erforderlich, jedoch kein Hexenwerk. Worauf es dabei zu achten gilt, ist in nachfolgendem Beitrag zu lesen.

Warum muss man ein Gewerbe anmelden?

Die Antwort auf diese Frage müsste lauten: weil es so geschrieben steht. Jeder, der sich selbstständig machen möchte und das Ziel verfolgt Gewinn zu erzielen, muss den Prozess einer kompletten Gewerbeanmeldung durchlaufen. Das bedeutet, dass beim örtlichen Gewerbeamt ein Gewerbeschein erworben werden muss. So geht es aus § 14 der Gewerbeordnung (GewO) hervor. Und dafür gibt es auch einen konkreten Zeitpunkt: Sobald die Tätigkeit aufgenommen wird, muss die Gewerbeanmeldung erfolgen.

Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel, denn freiberufliche Tätigkeiten müssen nicht angemeldet werden. Das ist nicht nur ein Unterschied, sondern auch ein sehr wichtiger. Schließlich müssen Gewerbetreibende – im Gegensatz zu Freiberuflern – Gewerbesteuer zahlen, sich in das Handelsregister eintragen lassen und teilweise anderen Rechnungslegungsvorschriften nachkommen. Diese Dinge gilt es zu erledigen, noch bevor die Gewerbeanmeldung beim Finanzamt erfolgt. Soll das Gewerbe im Nebengewerbe ausgeübt werden, muss dieses weiterhin beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden.

Welche Schritte sind bei der Gewerbeanmeldung zu beachten?

Bei der Gewerbeanmeldung gibt es einiges zu beachten. Im Prinzip ist der Prozess jedoch in sieben einfachen Schritten abgeschlossen. Diese werden nachfolgend im Detail vorgestellt:

Schritt 1: Die Anmeldung beim Gewerbeamt

Wie bereits erwähnt, sind alle Gewerbetreibenden dazu verpflichtet, ihre Selbstständigkeit beim Gewerbeamt anzuzeigen. Dabei spielt es auch keine Rolle, welche Größe das Unternehmen hat. Ob Kleingewerbe oder normales Gewerbe, das entsprechende Formular ist in jedem Fall auszufüllen und per Post einzureichen. Alternativ kann das Formular auch persönlich beim Gewerbeamt abgegeben werden. Diese Option bietet sich an, falls Fragen auftauchen, welche direkt vor Ort geklärt werden können.

Je nach Gewerbeart sind bestimmte Dokumente zur Vorlage erforderlich. Handelt es sich beispielsweise um ein zulassungspflichtiges Handwerk, muss eine Handwerkskarte vorgelegt werden, welche von der zuständigen Handwerkskammer ausgestellt wird. Besondere Genehmigungen sind für bestimmte Gewerbe erforderlich. Zum Beispiel:

  • Tierzucht- und Handel
  • Lotteriebetrieb
  • Postdienstleistungen

Nach der Anmeldung werden die Daten vom Gewerbeamt an die zuständige Industrie- und Handelskammer, beziehungsweise die Handwerkskammer und an das zuständige Finanzamt weitergegeben.

Schritt 2: Die Anmeldung beim Finanzamt

Das Finanzamt händigt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, welcher ausgefüllt an das Finanzamt zurückgesendet wird. Nach Erhalt bekommen Sie vom Finanzamt eine Steuernummer zugewiesen. Sofern Sie auch internationale Handelsbeziehungen anstreben, beantragen Sie mit diesem Formular parallel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Schritt 3: Die Anmeldung bei der IHK / HWK

Als Gewerbetreibender sind Sie verpflichtet, Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise der Handwerkskammer zu werden. Dazu müssen Sie einen Erfassungsbogen ausfüllen, welchen Sie von der zuständigen Kammer bekommen.

Hinweis: Eine Beitragsbefreiung Ihres Kleingewerbes ist möglich, wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren keiner anderweitigen selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind. Dann haben Sie die Möglichkeit für zwei Jahre vollständig auf einen Eintrag in das Handelsregister zu verzichten. Für weitere zwei Jahre können Sie sich zumindest teilweise vom Beitrag befreien lassen. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich Ihr jährlicher Gewinn auf unter 25.000 EUR beläuft. Sofern Ihr Jahresgewinn in einem Geschäftsjahr sogar unter 5.200 EUR liegt, haben Sie die Möglichkeit sich vollständig vom IHK- beziehungsweise HWK-Beitrag befreien zu lassen.

Schritt 4: Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist in Deutschland Pflicht und erfolgt bei der für den jeweiligen Beruf zuständigen Genossenschaft. Sofern Sie in einem Bereich tätig sind, welcher keiner Berufsgenossenschaft zugeordnet werden kann, obliegt die Zuständigkeit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).

Schritt 5: Die Anmeldung bei der Agentur für Arbeit

Sofern Sie in Ihrem Unternehmen eigene Angestellte beschäftigen, ist die Beantragung einer Betriebsnummer (BBNR) bei der Agentur für Arbeit erforderlich. Anhand dieser Nummer lassen Unternehmen eindeutig identifizieren. Ziel ist es, Meldungen zur Sozialversicherung an die Sozialversicherungsträger zu übersenden.

Schritt 6: Den Gesellschaftsvertrag erstellen

Auch wenn die notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist, wird Gesellschafter:innen einer GbR dennoch dazu geraten, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Folgende Punkte sollte der Gesellschaftsvertrag beinhalten:

  • Gesellschafter:innen und Kapitalanteile
  • Regelung zur Anteile-Übertragung
  • Name und Sitz der Gesellschaft
  • Gewinnverteilung
  • Zweck und Unternehmensgegenstand
  • Auflösungs- und Nachfolgeregelungen
  • Beschlussfassung und Stimmrecht
  • Geschäftsführung und Vertretungsbefugnisse

Schritt 7: Die Eröffnung eines Geschäftskontos

Auch das Geschäftskonto ist kein Muss. Es sei denn, es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft, dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Aber auch wenn keine Pflicht besteht, wird dazu geraten von Anfang an alle beruflichen und privaten Ausgaben sauber zu trennen.

Welche Unterlagen werden für die Gewerbeanmeldung benötigt?

Die für die Gewerbeanmeldung benötigten Unterlagen sind überschaubar. Sie benötigen lediglich:

  • das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung
  • einen Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Aufenthaltsgenehmigung (sofern erforderlich)
  • Handelsregisterauszug
  • Handwerkskarte (sofern erforderlich)
  • Genehmigungen und Nachweise (sofern erforderlich)

Genehmigungen und Nachweise sind unter anderem für folgende Bereiche erforderlich:

  • Personen- und Güterbeförderung
  • Fahrschulen
  • Bewachungsgewerbe
  • Inkassobüros
  • Pflegedienste
  • Gaststätten
  • Spielhallen
  • Handel mit Waffen oder Sprengstoffen
  • selbstständige Buchführungshelfer
  • Makler- und Anlageberatung
  • Arbeitskräfteüberlassung

Folgende Genehmigungen und Nachweise können dafür erforderlich sein:

  • Handelsregisterauszug
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Gaststättenerlaubnis
  • amtsärztliche Bescheinigung
  • Nachweis einer Fachkundeprüfung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung eines Gewerbes?

Innerhalb Deutschlands bewegen sich die Kosten für eine Gewerbeanmeldung im zweistelligen Bereich. Hier müssen Sie mit Kosten zwischen 10 und 60 EUR rechnen. Diese Gebühr wird am Ort Ihres Unternehmenssitzes entrichtet.

Wie lange ist eine Gewerbeanmeldung gültig?

Nachdem die Gewerbeanmeldung erfolgreich durchgeführt wurde, ist diese dauerhaft gültig. Eine zeitliche Begrenzung gibt es demnach nicht. Wird das Gewerbe nicht mehr ausgeübt oder geändert, so muss dies dem zuständigen Ordnungsamt mitgeteilt werden.

Kann man auch online ein Gewerbe anmelden?

Ja, allerdings ist diese Option nicht in allen deutschen Städten verfügbar. Im Internet sind zahlreiche Anbieter zu finden, welche sich auf die Anmeldung in der jeweiligen Stadt, beziehungsweise im Bundesland spezialisiert haben.