Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle weitere Informationen für das Gewerbeamt Ansbach – Bayern.
Gewerbeamt Ansbach – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Stadt Ansbach, Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 91522 Ansbach
- Telefon: 0981 51-0 (Zentrale)
- Fax: 0981 51-315
- E-Mail: stadt@ansbach.de
- Webseite: https://www.ansbach.de/
- Öffnungszeiten: Montag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
Gewerbeamt Ansbach – Aufgaben und Zuständigkeit
Die Aufgaben des Gewerbeamtes sind vielfältig und gehen weit über die einfache Bearbeitung von Eintragungsanträgen hinaus. Zu den Aufgaben und Pflichten der Institution gehören:
- Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen
- Bereitstellung von Informationen zur Gewerbeordnung
- Tätigkeit als Beratungsdienststelle
- Ausstellung von Dokumenten
- Abmeldung eines Gewerbes
- Erstellung einer Reisegewerbekarte
- Verfolgung von gewerbstechnischen Ordnungswidrigkeiten
- Übermittlung von steuerlich relevanten Daten
- Erteilung von Auskünften des Gewerberegisters
Grundsätzlich ist das Gewerbeamt sehr komplex aufgebaut und spielt eine grundlegende Rolle im System. Neben der Aufrechterhaltung der geltenden Gewerbeordnung hat die Geschäftsstelle eine beratende Funktion. Außerdem werden verschiedene Genehmigungsdokumente ausgestellt. Der Zugang zum Handelsregister unterliegt bestimmten Beschränkungen.
Das Register ist grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich. Der Zugriff wird nur bei Vorliegen eines berechtigten rechtlichen Interesses gewährt. Diese Reihenfolge ist in § 14 der Gewerbeordnung geregelt. Sowohl öffentliche als auch private Stellen können eine Inspektion beantragen. Grundsätzlich ist das Amt auch befugt, die Gewerbeanmeldung abzulehnen. Eine solche Ablehnung ist beispielsweise der Fall, wenn verschiedene Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Zahlungsfähigkeit oder Rechtmäßigkeit des Interessenten bestehen.
Nach erfolgreicher Ermittlung aller Daten im Meldeverfahren leitet die Gewebestelle auch alle Daten an verschiedene Behörden weiter. Der Antragsteller muss keine weiteren Schritte unternehmen. Zu den zuständigen Behörden gehören:
- Das Finanzamt
- Das Handelsregistergericht
- Das statistische Landesamt
- Die Handwerkskammer
- Die Berufsgenossenschaft
- Die IHK
Welche Unterlagen werden für eine Gewerbeanmeldung in Ansbach benötigt?
Je nach angestrebtem Beruf sind unterschiedliche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich. Je früher die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle vorliegen, desto schneller wird der Antrag bearbeitet. Je nach Gewerbe benötigt das Gewerbeamt folgende Unterlagen:
- Gaststättenerlaubnis
- Maklererlaubnis
- Eintrag in der Handwerksrolle
- Ärztliche Bescheinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Handelsregisterauszug
- Polizeiliches Führungszeugnis
Gewerbe anmelden in Ansbach – Wie kann man einen Termin vereinbaren?
Eine Terminvereinbarung ist ganz einfach per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich. Je nach Stadt ist die Anmeldung auch telefonisch über das Bürgertelefon möglich.
Wie viel kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung hängen davon ab, wie Sie Ihr Gewerbe anmelden. Die kosten für den Gewerbeschein sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Allerdings variieren die Gebühren zwischen 10 und 65 Euro. Je nach Art des Unternehmens können die Registrierungsanforderungen abweichen. Gewerbetreibende müssen in der Regel eine Gewerbeerlaubnis, einen Strafregisterauszug und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.