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Gewerbeamt Baden-Baden

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle weitere Informationen für das Gewerbeamt Baden-Baden – Baden-Württemberg.

Gewerbeamt Baden-Baden – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Stadtverwaltung Baden-Baden, Rathaus, Briegelackerstraße 21, 76530 Baden-Baden
  • Telefon: 07221 93-18 18
  • Fax: 07221 93-18 58
  • E-Mail: gewerbebehoerde@baden-baden.de
  • Webseite: www.baden-baden.de
  • Öffnungszeiten: Di. von 8 – 12 Uhr, Mi. von 8 – 12 Uhr, Do. von 8 – 12 und 13 – 17:30 Uhr, Fr. von 8 – 12 Uhr

Gewerbeamt Baden-Baden – Aufgaben und Zuständigkeit

Die Aufgaben des Gewerbeamtes sind vielfältig und gehen weit über die einfache Bearbeitung von Eintragungsanträgen hinaus. Zu den Aufgaben und Pflichten der Institution gehören:

  • Bearbeitung von Gewerbeanmeldungen
  • Bereitstellung von Informationen zur Gewerbeordnung
  • Tätigkeit als Beratungsdienststelle
  • Ausstellung von Dokumenten
  • Abmeldung eines Gewerbes
  • Erstellung einer Reisegewerbekarte
  • Verfolgung von gewerbstechnischen Ordnungswidrigkeiten
  • Übermittlung von steuerlich relevanten Daten
  • Erteilung von Auskünften des Gewerberegisters

Grundsätzlich ist das Gewerbeamt sehr komplex aufgebaut und spielt eine grundlegende Rolle im System. Neben der Aufrechterhaltung der geltenden Gewerbeordnung hat die Geschäftsstelle eine beratende Funktion. Außerdem werden verschiedene Genehmigungsdokumente ausgestellt. Der Zugang zum Handelsregister unterliegt bestimmten Beschränkungen.

Das Register ist grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich. Der Zugriff wird nur bei Vorliegen eines berechtigten rechtlichen Interesses gewährt. Diese Reihenfolge ist in § 14 der Gewerbeordnung geregelt. Sowohl öffentliche als auch private Stellen können eine Inspektion beantragen. Grundsätzlich ist das Amt auch befugt, die Gewerbeanmeldung abzulehnen. Eine solche Ablehnung ist beispielsweise der Fall, wenn verschiedene Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Zahlungsfähigkeit oder Rechtmäßigkeit des Interessenten bestehen.

Nach erfolgreicher Ermittlung aller Daten im Meldeverfahren leitet die Gewebestelle auch alle Daten an verschiedene Behörden weiter. Der Antragsteller muss keine weiteren Schritte unternehmen. Zu den zuständigen Behörden gehören:

  • Das Finanzamt
  • Das Handelsregistergericht
  • Das statistische Landesamt
  • Die Handwerkskammer
  • Die Berufsgenossenschaft
  • Die IHK

Welche Unterlagen werden für eine Gewerbeanmeldung in Baden-Baden benötigt?

Je nach angestrebtem Beruf sind unterschiedliche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich. Je früher die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle vorliegen, desto schneller wird der Antrag bearbeitet. Je nach Gewerbe benötigt das Gewerbeamt folgende Unterlagen:

  • Gaststättenerlaubnis
  • Maklererlaubnis
  • Eintrag in der Handwerksrolle
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Handelsregisterauszug
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Gewerbe anmelden in Baden-Baden – Wie kann man einen Termin vereinbaren?

Eine Terminvereinbarung ist ganz einfach per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich. Je nach Stadt ist die Anmeldung auch telefonisch über das Bürgertelefon möglich.

Hinweis: Wenn Sie sich selbständig machen wollen um Ihr eigenes Unternehmen zu gründen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Erstens ist es wichtig, eine gute Geschäftsidee zu haben. Sie müssen die Branche festlegen, welche Art von Produkt oder Dienstleistung Sie anbieten wollen, und sich überlegen, wie Sie Ihr Unternehmen vermarkten wollen. Zweitens brauchen Sie ein Startkapital, um loszulegen. Sie brauchen Geld für Dinge wie Räumlichkeiten, Ausrüstung, Werbung und andere Kosten, die mit der Gründung eines Unternehmens verbunden sind.

Wie viel kostet eine Gewerbeanmeldung?

Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung hängen davon ab, wie Sie Ihr Gewerbe anmelden. Die kosten für den Gewerbeschein sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Allerdings variieren die Gebühren zwischen 10 und 65 Euro. Je nach Art des Unternehmens können die Registrierungsanforderungen abweichen. Gewerbetreibende müssen in der Regel eine Gewerbeerlaubnis, einen Strafregisterauszug und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen.

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