Die Gewerbeordnung (GewO) ist ein Gesetz, das in Deutschland die Ausübung von Gewerben regelt. Sie gilt für alle Gewerbetreibenden und gibt vor, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um ein Gewerbe ausüben zu dürfen und legt Pflichten für Gewerbetreibende fest. Sie ist Teil des Handelsgesetzbuches (HGB) und gilt in allen Bundesländern.
Welchen Zweck verfolgt die Gewerbeordnung?
Die Gewerbeordnung hat verschiedene Zwecke. Zum einen soll sie die Interessen der Verbraucher schützen, indem sie die Qualität der produzierten oder angebotenen Güter und Dienstleistungen sicherstellt. Zum anderen dient sie der Regulierung der Wettbewerbsfähigkeit und -ordnung auf dem Gewerbe- und Dienstleistungsmarkt.
Wer muss die Gewerbeordnung beachten?
Die Gewerbeordnung gilt für alle Gewerbetreibenden, also Personen, die ein Gewerbe ausüben oder ausüben möchten. Das bedeutet, dass alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Gewerbe betreiben, die Vorschriften beachten müssen.
Welche Pflichten gibt es im Rahmen der Gewerbeordnung?
Die Gewerbeordnung legt für Gewerbetreibende verschiedene Pflichten fest. Hier sind einige Beispiele:
- Anmeldepflicht: Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dabei müssen sie Angaben zur Art des Gewerbes, zur Person des Gewerbetreibenden und zu den Geschäftsräumen machen.
- Meldepflicht: Gewerbetreibende haben auch die Pflicht, Änderungen, die für das Gewerbe relevant sind, dem Gewerbeamt zu melden. Dazu gehören zum Beispiel Änderungen des Geschäftsführers, der Geschäftsräume oder der Geschäftsadresse.
- Buchführungspflicht: Gewerbetreibende müssen eine ordnungsgemäße Buchführung führen und die erforderlichen Unterlagen aufbewahren. Dies dient der Nachvollziehbarkeit der Geschäftstätigkeit und der Erfüllung der steuerlichen Pflichten.
- Pflichten im Umgang mit Verbrauchern: Gewerbetreibende haben bestimmte Pflichten im Umgang mit Verbrauchern, die sich aus dem Gesetz zum Schutz vor Missbrauch bei Verbraucherverträgen (VSBG) ergeben. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht, dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags wichtige Informationen zu geben.
- Pflichten im Umgang mit Mitarbeitern: Gewerbetreibende haben auch bestimmte Pflichten im Umgang mit ihren Mitarbeitern, die sich aus dem Arbeitsrecht ergeben. Dazu gehören zum Beispiel die Pflicht zur Zahlung von Lohn und Gehalt, zur Einhaltung von Arbeitszeiten und zur Berücksichtigung von Urlaubsansprüchen.
Es gibt noch weitere Pflichten, die sich aus der Gewerbeordnung und anderen Gesetzen ergeben können. Die genauen Pflichten hängen immer von der Art des Gewerbes und den konkreten Umständen ab.
Welche Gewerbearten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Gewerben, die in der Gewerbeordnung unterschieden werden. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Gewerbearten:
- Handwerk: Handwerksbetriebe sind in der Regel produzierende Betriebe, die mit handwerklichen Fähigkeiten und Techniken arbeiten. Beispiele für Handwerksberufe sind Maurer, Schreiner, Elektriker und Friseur.
- Handelsgewerbe: Handelsgewerbe umfasst den Kauf und Verkauf von Waren aller Art. Dazu gehören sowohl der Einzelhandel als auch der Großhandel. Beispiele für Handelsgewerbe sind Einzelhandelsgeschäfte, Großmärkte und Online-Shops.
- Dienstleistungsgewerbe: Dienstleistungsgewerbe umfasst alle Tätigkeiten, die keinem Handwerk oder Handelsgewerbe zuzuordnen sind, sondern vor allem auf der Erbringung von Dienstleistungen basieren. Beispiele für Dienstleistungsgewerbe sind Dienstleistungsunternehmen wie Reinigungsfirmen, Werbeagenturen und Steuerberatungen.
- Freie Berufe: Freie Berufe sind Tätigkeiten, die eine hohe fachliche Qualifikation erfordern und in der Regel in selbständiger Form ausgeübt werden. Beispiele für freie Berufe sind Ärzte, Anwälte, Architekten und Journalisten.
Es gibt noch weitere Gewerbearten, wie zum Beispiel das Schank- und Gaststättengewerbe oder das Bauträgergewerbe. Die genaue Einteilung in Gewerbearten hängt immer auch von den konkreten Tätigkeiten und den geltenden Gesetzen und Vorschriften ab.