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Kleingewerbe

Ein Kleingewerbe in Deutschland ist ein Gewerbebetrieb, welcher aufgrund der Größe und Rechtsform nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB) unterliegt. Für einige Unternehmer ist ein solches Gewerbe der erste Schritt zur Selbstständigkeit. Sie möchten ein Kleingewerbe anmelden? Dann ist der folgende Beitrag genau das Richtige für Sie.

Was ist ein Kleingewerbe und wann muss es angemeldet werden?

Ein Kleingewerbe ist ein gewerblicher Betrieb, dessen Verantwortlicher wegen der Größe und Rechtsform des Unternehmens nicht an die Bestimmungen des HGB gebunden ist. Da kein kaufmännisch eingerichteter Betrieb erforderlich ist, müssen andere Vorschriften eingehalten werden. Das Kleingewerbe kann dabei als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Einzelunternehmen geführt werden.

Ein Kleingewerbe anmelden lohnt sich für viele Gründer, da diese Form es ermöglicht, den buchhalterischen Aufwand in der Anfangsphase gering zu halten. Weiterhin ist das Kleingewerbe ideal dafür geeignet, sich nebenberuflich selbstständig zu machen und interessant für Menschen, die in Teilzeit selbstständig tätig sind, insbesondere für junge Eltern, Rentner oder Studenten. Sollte der Verantwortliche für ein Kleingewerbe später mit dem Betrieb die Voraussetzungen eines Kaufmanns erfüllen, muss eine Handelsregistereintragung vorgenommen werden. Das Kleingewerbe wird bei einer Umfirmierung aufgrund des Wachstums oftmals zu einem Handelsgewerbe.

Generell muss jeder Unternehmer, der die Absicht hat in die Selbstständigkeit zu gehen und dabei einen Gewinn erzielen möchte, sein Gewerbe anmelden und einen Gewerbeschein beim vor Ort zuständigen Gewerbeamt beantragen. Ausgenommen von der Gewerbeanmeldung sind als Freiberufler tätige Solounternehmer, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Alle Einzelheiten und Regelungen hierzu sind in § 14 der Gewerbeordnung zu finden.

Welche Voraussetzungen muss man für die Anmeldung eines Kleingewerbes erfüllen?

Grundsätzlich müssen Sie für die Anmeldung eines Kleingewerbes volljährig sein und im Besitz eines deutschen Personalausweises sein. Als Ausländer müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen können. Einige Gewerbeberufe setzen zudem eine Gewerbeerlaubnis voraus, bevor ein Gewerbe angemeldet und die Tätigkeit ausgeübt werden kann. Fällt Ihr Gewerbe nicht in diese Kategorie, so ist die Anmeldung des Gewerbes ohne zusätzliche Voraussetzungen verbunden. Sollten Sie eine solche Sondergenehmigung benötigen, können Sie diese bei Ihrem örtlich zuständigen Gewerbeamt online per Formular oder persönlich beantragen. Sie müssen gegebenenfalls einige der nachfolgend genannten Dokumente bei der Beantragung bereitstellen.

Hierzu gehören ein polizeiliches Führungszeugnis, ein amtlich anerkannter Nachweis der Berufsqualifikation, ein Auszug aus dem Handelsregister, eine Unbedenklichkeitserklärung des Rathauses und Finanzamts und eine Schufa-Bonitätsauskunft. Ob diese Voraussetzungen zur Anmeldung für Ihr Gewerbe zutreffen, erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer oder dem zuständigen Gewerbeamt.

Wie läuft der Anmeldeprozess ab?

Zunächst müssen Sie für die Anmeldung eines Kleingewerbes auf das Gewerbeamt gehen. Vor Ort können Sie dann den Gewerbeschein anfordern und alle notwendigen Unterlagen und das ausgefüllte Formular für die Anmeldung abgeben. Zum Schluss zahlen Sie eine für den Vorgang anfallende Gebühr und erhalten eine Bestätigung sowie eine gestempelte Kopie des Gewerbeanmeldungsformulars. Ihre Angaben werden anschließend an das für Sie zuständige Finanzamt und die IHK weitergeleitet. Daraufhin bekommen Sie Post vom Finanzamt mit einer Mitteilung, in welcher Sie aufgefordert werden, einen Fragebogen für Ihre steuerliche Erfassung auszufüllen.

Nachdem Sie den Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt haben, wird Ihnen eine Steuernummer für Ihr Unternehmen als eindeutige Kennung zugeschickt, die Sie künftig bei der Rechnungsstellung für das Gewerbe angeben müssen. Der komplette Prozess dauert meistens etwa vier Wochen. Nachdem die gewerbliche Tätigkeit angemeldet wurde, muss regelmäßig eine Steuererklärung für das Kleingewerbe abgegeben werden.

Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt?

Um ein Gewerbe in Deutschland anzumelden, benötigen Sie einige wichtige Unterlagen. Die Anmeldung kann dabei persönlich oder alternativ auch online erfolgen. Sie müssen bei der Gewerbeanmeldung einen gültigen Ausweis in Form eines Reisepasses, Führerscheins oder Personalausweises vorzeigen.

Weiterhin ist eine ausgefüllte Anmeldebescheinigung des Gewerbes mit allen wichtigen Informationen notwendig. Das Formular können Sie sich im Internet ausdrucken oder vor Ort beim Gewerbeamt ausfüllen. Je nachdem, um welches Gewerbe es sich handelt, ist in manchen Fällen ein zusätzlicher Nachweis über Ihre Qualifikationen oder erforderliche Erlaubnisse notwendig.

Welche Kosten entstehen bei der Anmeldung?

Bei der Anmeldung eines Kleingewerbes müssen Sie das für Sie zuständige Gewerbeamt besuchen. Die Kosten für die Anmeldung beziehungsweise den Gewerbeschein liegen abhängig von dem Firmensitz und der zuständigen Gemeinde zwischen 15 und 60 Euro.

Wie lange ist eine Anmeldung als Kleingewerbe gültig?

Nach der erfolgreichen Anmeldung eines Kleingewerbes und Erhalt des Gewerbescheins ist diese dauerhaft ohne eine zeitliche Begrenzung gültig. Sollte das Gewerbe geändert oder nicht mehr ausgeübt werden, dann muss dies dem zuständigen Gewerbeamt gemeldet werden. Die Abmeldung des Gewerbes ist ohne zusätzliche Kosten verbunden.

Was ist der Freibetrag für ein Kleingewerbe?

Das Kleingewerbe gilt als idealer Einstieg in die Selbstständigkeit und ist einfach anzumelden. Zudem müssen Sie als Unternehmer auf den Gewinn bis zu einem Freibetrag von 24.500 Euro keine Gewerbesteuer zahlen. Kosten wie Mieten, Betriebsausgaben, Kredite oder Pachten werden von dem Gewinn abgezogen und minimieren dabei die Steuerlast. Jeder Gewerbetreibende, auch als Kleingewerbe, ist dazu verpflichtet, auf Rechnungen die Umsatzsteuer auszuweisen. Lediglich bei einer Kleinunternehmerregelung entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Die Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn das Gewerbe im vergangenen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro Einnahmen verzeichnet hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro einnehmen wird.

Bei Kleingewerben gelten die gleichen Regeln bei der Einkommenssteuer wie bei gewöhnlichen Gewerben. Der Grundfreibetrag wird jährlich neu festgelegt. Im Jahr 2023 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 10.908 Euro und für Verheiratete bei 21.816 Euro. Sollte das Einkommen durch das Kleingewerbe unter dem Grundfreibetrag oder exakt dem Betrag entsprechen, müssen Sie keine Einkommenssteuer zahlen. Bei Überschreitung des Grundfreibetrages gilt ein gestaffeltes System zur Berechnung der zu zahlenden Einkommenssteuer in Deutschland.